1. Bestimmungen
Es wird nach den „Wettfahrtregeln Segeln 2021–2024“ (WRS) des Weltseglerverbandes World Sailing (WS) sowie den in dieser Segelanweisung festgelegten Bestimmungen gesegelt.2. Mitteilungen an die SeglerInnen
Mitteilungen an die SeglerInnen erfolgen mündlich durch die Wettfahrtleitung.3. Änderungen der Segelanweisungen
Jede Änderung der Segelanweisungen wird bis 15 Minuten vor dem Start bekannt gegeben.4. Optische Signale
4.1. Optische Signale werden am weißen Flaggenmast auf der Steganlage gesetzt (s. Anhang A). Bei Bedarf können optische Sginale auch vom Boot der Wettfahrtleitung gesetzt werden.5. Wettfahrten und Wettfahrtbahn
5.1. Der zu segelnde Kurs wird spätestens 3 Minuten vor dem Ankündigungssignal am Flaggenmast angezeigt. Die entsprechende Signalisierung und der zu segelnde Kurs werden im Anhang B beschrieben.
Kurs 3 wird beim Skippers Meeting bekannt gegeben.6. Start
6.1. Die Wettfahrten werden in Abänderung der WRS 26 wie folgt gestartet:7. Ziel
Das Ziel ist durch eine blaue Flagge gekennzeichnet. Falls nicht anders festgelegt, befindet sich das Ziel zwischen dem Fahnenmast auf dem Clubgelände und der nördlichen roten Boje (s. Anhang B: Boje 2).8. Aufgabe
Boote, die eine Wettfahrt aufgeben, müssen dies unverzüglich der Wettfahrtleitung bekannt geben. Ein Verstoß dagegen kann in einer Protestverhandlung bestraft werden.9. Wertung
Es kommt das Low-Point-System zur Anwendung. Bei Punktgleichheit zählt das Ergebnis der letzten gewerteten Wettfahrt (WRS A8.1 entfällt, Wertung nach WRS A8.2). Bei
mehr als 3 Wettfahrten erfolgt ein Streicher.10. Die Zwei-Drehungen-Strafe
10.1. Entlastung gemäß WRS 44.1 und 44.2 ist möglich.11. Target time
Die Target time beträgt 50 Minuten. Alle Boote, die innerhalb von 20 Minuten nach dem ersten Boot durchs Ziel gehen, werden gewertet. Die übrigen Boote sind als „DNF“ einzustufen (Änderung WRS 35).12. Proteste
12.1. Das Ende der Protestfrist bestimmt der Wettfahrtleiter nach Zieldurchgang des letzten gewerteten Bootes, sie soll jedoch 60 Minuten nicht überschreiten (Ergänzung WRS 61.3).13. Regelungen für Yardstick-Regatten
13.1. Es gelten zusätzlich die österreichischen Regeln für Yardstick- und Handicapregatten.14. Windbedingungen
Schwacher Wind und extreme Winddreher sind am Packer Stausee durchaus möglich. Ob eine Wettfahrt abgebrochen oder abgekürzt wird, entscheidet die Wettfahrtleitung nach eigenem Ermessen.15. Schutz der Umwelt
Um die Gewässer zu schützen und in Übereinstimmung mit relevanten Naturschutzbestimmungen, kann vorsätzliche Verschmutzung des Wassers als „grobes Fehlverhalten“ gewertet werden.
Es ist strengstens verboten Material ins Wasser zu werfen oder Substanzen einzuleiten. Dies gilt während, vor und nach den Wettfahrten. Das betrifft insbesondere Gegenstände aus Glas, Metall, Kunststoff,
Zigarettenreste und Papier.
Die Teilnehmerin/ der Teilnehmer an einer Regatta erklärt sich mit der Meldung und/ oder Teilnahme damit einverstanden, dass Name, Vorname, Verein, Bootsklasse und Segelnummer vom SCST zwecks
IT-gestützter Auswertung gespeichert werden. Daten zum Befähigungsnachweis sowie zum Nachweis einer Haftpflichtversicherung werden nicht gespeichert.
Alle teilnehmenden Personen erklären sich mit der Meldung und/ oder Teilnahme damit einverstanden, dass von ihnen und ihren Booten oder Material Aufnahmen in Bild und Ton hergestellt werden können
und diese zur Berichterstattung über die Veranstaltung und zu ihrer – auch künftigen – Bewerbung sowie zur Förderung der Zwecke des veranstaltenden Vereins zeitlich unbegrenzt veröffentlicht werden dürfen.
Haftungsausschluss
Alle teilnehmenden Personen verpflichten sich durch die Meldung und/ oder Teilnahme die Wettfahrtregeln Segeln 2017-2020, die Regeln der guten, sportlichen Seemannschaft sowie alle sonstigen für
diese Veranstaltung gültigen Regeln und das Verbandsrecht der Segelverbände und die Rechtsnormen zu beachten und segeln gemäß Regel 4 WRS und der Annahme dieser Segelanweisung auf
eigene Gefahr.
Der Veranstalter, dessen Organe und Gehilfen schließen jegliche Haftung für Schäden zu Wasser und zu Land, welcher Art und Ursache auch immer aus – beispielsweise Schäden an Besatzung/ Mannschaft, am Material
und am Vermögen.