Segelclub STEWEAG

Segelanweisung
 
 

 

Segelanweisung für Regatten des Segelclubs STEWEAG (SCST)

1. Bestimmungen
Es wird nach den „Wettfahrtregeln Segeln 2021–2024“ (WRS) des Weltseglerverbandes World Sailing (WS) sowie den in dieser Segelanweisung festgelegten Bestimmungen gesegelt.

Es gelten die in der Ausschreibung und dieser Segelanweisung im Anhang C vorgesehenen und mit der Meldung und/ oder Teilnahme akzeptierten Haftungsausschlüsse. Als Ausschreibung dient die im Internet auf der Homepage des SCST (Regatta-Terminseite) befindliche Seite.

Mit der Meldung und/ oder Teilnahme bestätigt die Teilnehmerin/ der Teilnehmer, einen entsprechenden Befähigungsnachweis zu besitzen und dass für das Boot eine Haftpflichtversicherung besteht.

2. Mitteilungen an die SeglerInnen
Mitteilungen an die SeglerInnen erfolgen mündlich durch die Wettfahrtleitung.

3. Änderungen der Segelanweisungen
Jede Änderung der Segelanweisungen wird bis 15 Minuten vor dem Start bekannt gegeben.

4. Optische Signale
4.1. Optische Signale werden am weißen Flaggenmast auf der Steganlage gesetzt (s. Anhang A). Bei Bedarf können optische Sginale auch vom Boot der Wettfahrtleitung gesetzt werden.
4.2. Wimpel „AP" gesetzt mit zwei akustischen Signalen: Die Wettfahrt ist verschoben. Das Ankündigungssignal wird frühestens 10 Minuten nach dem Niederholen (ein akustisches Signal) des Wimpels gegeben.
4.3. Flagge „Y": Alle Steuerleute und Besatzungsmitglieder müssen Schwimmwesten ab dem Auslaufen tragen. Nichtbefolgen kann zur Disqualifikation führen. (Änderung WRS 1.2)
4.4. Kursflagge 1 bis 3: Um die Teilnehmer von einem nahenden Startvorgang frühzeitig zu informieren, wird die Kursflagge und die Flagge „Orange" mit einem langen akustischen Signal mindestens 3 Minuten vor dem Ankündigungssignal am Flaggenmast gesetzt.

5. Wettfahrten und Wettfahrtbahn
5.1. Der zu segelnde Kurs wird spätestens 3 Minuten vor dem Ankündigungssignal am Flaggenmast angezeigt. Die entsprechende Signalisierung und der zu segelnde Kurs werden im Anhang B beschrieben. Kurs 3 wird beim Skippers Meeting bekannt gegeben.
5.2. Sofern die Wetterverhältnisse es zulassen, wird jede weitere Wettfahrt sobald wie möglich nach dem Ende der vorhergehenden Wettfahrt gestartet. Eine spezielle Signalisierung entfällt.

6. Start
6.1. Die Wettfahrten werden in Abänderung der WRS 26 wie folgt gestartet:

Optisches Signal Zeit bis zum Start
Flagge „Orange"
Bahnanzeige (1-3)
Mindestens 8 Minuten
Ankündigungssignal
5 Minuten
Vorbereitungssignal
„I“-Flaggen-Regel (optional)
   
4 Minuten
Vorbereitungssignal streichen
1 Minute
Ankündigungssignal streichen
Start

6.2. Als Klassenflagge wird der Wimpel oder die Flagge des SCST gesetzt.
6.3. Die Startlinie wird durch zwei rote Bojen gebildet (Anhang B: Boje 2 und 3).
6.4. Ein Boot, das später als 5 Minuten nach seinem Startsignal startet, wird als „nicht gestartet – DNS" gewertet (Änderung WRS A5).

7. Ziel
Das Ziel ist durch eine blaue Flagge gekennzeichnet. Falls nicht anders festgelegt, befindet sich das Ziel zwischen dem Fahnenmast auf dem Clubgelände und der nördlichen roten Boje (s. Anhang B: Boje 2).

8. Aufgabe
Boote, die eine Wettfahrt aufgeben, müssen dies unverzüglich der Wettfahrtleitung bekannt geben. Ein Verstoß dagegen kann in einer Protestverhandlung bestraft werden.

9. Wertung
Es kommt das Low-Point-System zur Anwendung. Bei Punktgleichheit zählt das Ergebnis der letzten gewerteten Wettfahrt (WRS A8.1 entfällt, Wertung nach WRS A8.2). Bei mehr als 3 Wettfahrten erfolgt ein Streicher.

10. Die Zwei-Drehungen-Strafe
10.1. Entlastung gemäß WRS 44.1 und 44.2 ist möglich.
10.2. Bei Mehrrumpfbooten/Skiffs ist WRS 44.1 so geändert, dass nur eine „Ein-Drehung-Strafe“ auszuführen ist.

11. Target time
Die Target time beträgt 50 Minuten. Alle Boote, die innerhalb von 20 Minuten nach dem ersten Boot durchs Ziel gehen, werden gewertet. Die übrigen Boote sind als „DNF“ einzustufen (Änderung WRS 35).

12. Proteste
12.1. Das Ende der Protestfrist bestimmt der Wettfahrtleiter nach Zieldurchgang des letzten gewerteten Bootes, sie soll jedoch 60 Minuten nicht überschreiten (Ergänzung WRS 61.3).
12.2. Werden an einem Tag mehrere Wettfahrten hintereinander ohne mindestens 1 Stunde Pause an Land zwischen den Wettfahrten gesegelt, verlängert sich die Protestfrist für alle Wettfahrten des Tages automatisch bis nach der letzten Wettfahrt des Tages. Protestformulare sind bei der Wettfahrtleitung erhältlich.
12.3. Als Protestflagge gemäß WRS 61.1. (a) gilt eine rote Flagge oder ein rotes Tuch.

13. Regelungen für Yardstick-Regatten
13.1. Es gelten zusätzlich die österreichischen Regeln für Yardstick- und Handicapregatten.
13.2. Alle Boote, die innerhalb von 30 Minuten nach dem ersten Boot durchs Ziel gehen, werden gewertet. Boote, die das Ziel später passieren, werden als „DNF“ gewertet.

14. Windbedingungen
Schwacher Wind und extreme Winddreher sind am Packer Stausee durchaus möglich. Ob eine Wettfahrt abgebrochen oder abgekürzt wird, entscheidet die Wettfahrtleitung nach eigenem Ermessen.

Bei Sturm oder Gewitterankündigung entscheidet die Wettfahrtleitung über mögliche Starts oder Abbrüche.

15. Schutz der Umwelt
Um die Gewässer zu schützen und in Übereinstimmung mit relevanten Naturschutzbestimmungen, kann vorsätzliche Verschmutzung des Wassers als „grobes Fehlverhalten“ gewertet werden. Es ist strengstens verboten Material ins Wasser zu werfen oder Substanzen einzuleiten. Dies gilt während, vor und nach den Wettfahrten. Das betrifft insbesondere Gegenstände aus Glas, Metall, Kunststoff, Zigarettenreste und Papier.

Gegen Teilnehmer, die diese Regel verletzten, kann entsprechend der Regel 69 der WRS vorgegangen werden. Werden sie für schuldig befunden, kann die Disqualifikation (DGM) nicht gestrichen werden. Proteste aus diesem Punkt sind nur von der Wettfahrtleitung zulässig.

Anhang A (Signale)

Es gelten die nachfolgend beschriebenen optischen und akustischen Signale:

Signal
Flagge
Akustisches Signal
Bahnanzeige (1 bis 3)
Wimpel 1 bis 3
Langer Hupton
Ankündigungssignal
Hupton
Vorbereitungssignal
Flagge „P“
Ein Schuss
„I“-Flaggen-Regel
Flagge „I“
Mit Ankündigungssignal
Start
Flaggen
nieder
Ein Schuss
Einzelrückruf
Flagge „X“
Hupton
Gesamtrückruf
1. Hilfsstander
Zwei Schüsse
Abbruch der Wettfahrt
Flagge „N“
Zwei Schüsse
Bahnabkürzung
Flagge „S“
Hupton/ Huptöne
Ziel
Flagge „Blau“
 
Startverschiebung
Int. Antwortwimpel
Ein Hupton: aufgehoben
Zwei Huptöne: aktiv
In Rufweite kommen
Flagge „L“
Hupton/ Huptöne
Schwimmwestenpflicht
Flagge „Y“
 

Anhang B (Kurse)

Es sind bei allen Kursen die Bahnmarken an Backbord liegen zu lassen (Kurs links herum).

Kurs 1:
Wind aus östlicher Richtung



Kurs 2:
Wind aus westlicher Richtung



Kurs 3:
Drehender oder schwacher Wind



Anhang C

Datenschutzerklärung
Die Teilnehmerin/ der Teilnehmer an einer Regatta erklärt sich mit der Meldung und/ oder Teilnahme damit einverstanden, dass Name, Vorname, Verein, Bootsklasse und Segelnummer vom SCST zwecks IT-gestützter Auswertung gespeichert werden. Daten zum Befähigungsnachweis sowie zum Nachweis einer Haftpflichtversicherung werden nicht gespeichert.

Alle teilnehmenden Personen erklären sich mit der Meldung und/ oder Teilnahme damit einverstanden, dass von ihnen und ihren Booten oder Material Aufnahmen in Bild und Ton hergestellt werden können und diese zur Berichterstattung über die Veranstaltung und zu ihrer – auch künftigen – Bewerbung sowie zur Förderung der Zwecke des veranstaltenden Vereins zeitlich unbegrenzt veröffentlicht werden dürfen.

Haftungsausschluss
Alle teilnehmenden Personen verpflichten sich durch die Meldung und/ oder Teilnahme die Wettfahrtregeln Segeln 2017-2020, die Regeln der guten, sportlichen Seemannschaft sowie alle sonstigen für diese Veranstaltung gültigen Regeln und das Verbandsrecht der Segelverbände und die Rechtsnormen zu beachten und segeln gemäß Regel 4 WRS und der Annahme dieser Segelanweisung auf eigene Gefahr.

Der Veranstalter, dessen Organe und Gehilfen schließen jegliche Haftung für Schäden zu Wasser und zu Land, welcher Art und Ursache auch immer aus – beispielsweise Schäden an Besatzung/ Mannschaft, am Material und am Vermögen.


Stand: 03. April 2019