Segelclub STEWEAG

COVID 19 - Regeln
 
 

 
Liebe Mitglieder,

an dieser Stelle möchten wir euch über die aktuellen Regelungen informieren, die für die Nutzung unseres Clubgeländes gelten. Zusätzlich wird wieder, wie schon im letzten Jahr, das Regelwerk im Schaukasten am Bauwagen ausgehängt. Die folgenden Regeln gelten ab dem 19.05.2021.

Sport ist in sportartüblicher Mannschaftsgröße möglich.

Bei Kontakt- und Mannschaftssport ist ein aktueller Test vorzuweisen – wer alleine segelt und ohne Kontakt am Clubplatz nur sein Boot abholt, braucht das nicht.

Jede Sportstätte muss ein Präventionskonzept erstellen und eine(n) COVID-19-Beauftragte(n) ernennen. Diese Funktion hat bei uns Walter Moser übernommen.

Die Veranstaltungsregelungen (Anzeige/Bewilligungspflicht) gelten für allfällige ZuseherInnen an Sportstätten, aber nicht für die Sportausübung selbst.

Sperrstunde ist 22:00 Uhr. Breitensport im öffentlichen Raum darf in sportartüblicher Gruppengröße, max. aber 10 Personen, stattfinden.

Für unsere Sitzgruppe gelten sinngemäß die Gasthausregeln. Wer dort Platz nimmt, muss geimpft oder getestet oder nach Corona gesundet sein. Nachweise sind mitzuführen. Zwischen „fremden“ Personen muss ein Mindestabstand von 2 Metern eingehalten werden.

Im Bauwagen liegt ein Formular aus. Bitte tragt euch und eure Begleitung mit Ankunfts- und Abfahrtszeit ein, wenn Ihr das Clubgelände besucht.


Wir wünschen euch trotz der Einschränkungen viele schöne Stunden auf dem Clubgelande und dem Wasser.

Die Clubleitung

Covid-Präventionskonzept des SCST