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Sport ist in sportartüblicher Mannschaftsgröße möglich.
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Bei Kontakt- und Mannschaftssport ist ein aktueller Test vorzuweisen – wer alleine segelt und ohne Kontakt am Clubplatz nur sein Boot abholt, braucht das nicht.
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Jede Sportstätte muss ein Präventionskonzept erstellen und eine(n) COVID-19-Beauftragte(n) ernennen. Diese Funktion hat bei uns Walter Moser übernommen.
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Die Veranstaltungsregelungen (Anzeige/Bewilligungspflicht) gelten für allfällige ZuseherInnen an Sportstätten, aber nicht für die Sportausübung selbst.
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Sperrstunde ist 22:00 Uhr. Breitensport im öffentlichen Raum darf in sportartüblicher Gruppengröße, max. aber 10 Personen, stattfinden.
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Für unsere Sitzgruppe gelten sinngemäß die Gasthausregeln. Wer dort Platz nimmt, muss geimpft oder getestet oder nach Corona gesundet sein. Nachweise sind mitzuführen. Zwischen „fremden“ Personen muss ein Mindestabstand von 2 Metern eingehalten werden.
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Im Bauwagen liegt ein Formular aus. Bitte tragt euch und eure Begleitung mit Ankunfts- und Abfahrtszeit ein, wenn Ihr das Clubgelände besucht.
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